Die Nachtflugausbildung beinhaltet mindestens 5 Flugstunden. Weiter ist der Besuch des Nacht-Theorie Kurses obligatorisch. Der gesamte Kurs muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden. Die Theoriekurse finden jeweils im Herbst oder als Privatunterricht statt.
Wenn die Nachtflugberechtigung in eine Privatpilotenlizenz eingetragen werden soll, benötigen Sie nach Abschluss der Privatpilotenausbildung mindestens 100 Flugstunden Erfahrung. Weiter benötigen Sie 60 h als verantwortlicher Pilot, davon 20 h auf Überlandflügen. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn der Nachtkurs zum Erlangen einer Berufspilotenlizenz absolviert wird (siehe unten).
Es werden für Privatpiloten zusätzlich 10 h simulierter Instrumentenflug verlangt, wovon 5 h Simulator angerechnet werden können.
Nach der Ausbildung sind Sie berechtigt, Nachtflüge nach Sichtflugregeln durchzuführen.
Wichtig für CPL-Kandidaten:
Die Nachtflugausbildung kann mit der CPL-Ausbildung kombiniert werden. Die vorgeschriebenen 5 h sind nicht Teil des 30 h dauernden CPL Modules, sondern werden separat geflogen. Die oben aufgeführten Mindeststunden vor Beginn der Ausbildung (100 h nach PPL, 60 h als PIC) sind in diesem Fall nicht vorgeschrieben.
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